Jobben & StudierenJobben & Studieren

steht heute auf der Tagesordnung vieler Studenten und ist meist auch kein Problem. Es gibt jedoch ein paar Spielregeln in der Sozialversicherung, die für Dich von ganz besonderem Interesse sein dürften:

Arbeitest Du während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden wöchentlich… dann bist Du versicherungspflichtig. Es sei denn:

  • Du arbeitest überwiegend an den Wochenenden oder in den Abend-/Nachtstunden,
  • Deine Beschäftigung ist von vornherein auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage befristet. Hast Du innerhalb eines Zeitjahres mehrere befristete Beschäftigungen ausgeübt, führt dies wiederum zur Versicherungs- und Beitragspflicht, wenn Du insgesamt 26 Wochen mit Deinen Beschäftigungen überschreitest. Berücksichtigt werden dabei aber nur Beschäftigungen mit einer Arbeitszeit von mehr als 20 Wochenstunden.

Erhältst Du für die Dauer des Studiums eine Studienbeihilfe, bist Du versicherungs- und beitragspflichtig, wenn die Förderbedingungen, zum Beispiel die Fachrichtung des geförderten Studiums, durch den Betrieb festgelegt werden.

Sozialversicherung

Komplett sozialversicherungsfrei sind Studenten, die

  • regelmäßig eine „geringfügige“ Beschäftigung (kein Praktikum) ausüben, in der sie nicht mehr als 400,- verdienen - „Mini-Job“. Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag in Höhe von 11% des Arbeitsentgelts an die Krankenversicherung und 12 % an die Rentenversicherung und eine Pauschalsteuer von 2%. In der Rentenversicherung können Sie zusätzlich einen Beitrag in Höhe von 7,5% einzahlen und daraus Leistungsansprüche erwerben.
  • eine „kurzfristige“ Beschäftigung aufnehmen, in der sie längstens 2 Monate (50 Arbeitstage) im Jahr tätig sind. Das Einkommen spielt hierbei keine Rolle. Bei dieser Art der Beschäftigung sind keine Pauschalbeiträge vom Arbeitgeber zur Kranken- und Pflegeversicherung zu bezahlen.

 

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Sonderregelungen für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Du bist neben Deinem Studium beschäftigt, jedoch mehr als „geringfügig“ bzw. „kurzfristig“?

Du bist trotzdem nicht versicherungspflichtig, wenn Du wie folgt arbeitest:

  • ausschließlich in den Semesterferien,
  • während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche,
  • während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche und während der Semesterferien ohne Beschränkung der wöchentlichen Arbeitszeit.

 

Rentenversicherung

Sobald Du mehr als geringfügig“ oder kurzfristig“ beschäftigt bist, unterliegst Du der Rentenversicherungspflicht.

 

 

Tipps zur Lohnsteuer

Bei Beschäftigungsbeginn verlangt Dein Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte, die Du bei Deiner Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erhältst. Legst Du keine Karte vor, ist Dein  Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer aus der Lohnsteuerklasse VI zu berechnen! Die einbehaltene Lohnsteuer kannst Du bei Deiner Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Keine Lohnsteuer fällt bei einer geringfügigen Beschäftigung an, wenn Du Deinem Arbeitgeber eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes vorlegst.

Auslandsreisekrankenversicherung

Erkrankung auf Reisen – das kann teuer werden!

Wenn Du Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung bist

  • bleibst Du in Ländern außerhalb Europas ganz auf eventuellen Arzt- oder Krankenhauskosten für Dich oder mitversicherter Angehöriger „sitzen“;
  • bekommst Du innerhalb Europas oft nur einen Bruchteil dieser Kosten erstattet;
  • mußt Du einen Rücktransport aus dem Ausland aus eigener Tasche bezahlen.

Welche Auslandsreisekrankenversicherung Du wählst, ist nicht egal, denn alle weisen unterschiedliche Bedingungen auf.

Die Besten gibt es aber schon ab 6€ Jahresbeitrag bei uns!

 


 

Hausratversicherung

Lohnt es sich schon, bei Dir einzubrechen?

Wohnst Du schon im eigenen Haushalt?

Besitzt Du Dinge, deren Verlust oder Beschädigung durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Diebstahl Dir ernsthaft Probleme bereiten würde?

Dann sollten wir gemeinsam darüber nachdenken, ob sich in Deiner jetzigen Lebensphase eine Hausratversicherung für Dich lohnt.

 

 

Kapitalanlagen

Welche Kapitalanlage für Dich die richtige ist, hängt von Deiner Mentalität und Risikoneigung, Deinen Erfahrungen in diesem Bereich, Deiner momentanen finanziellen Ausstattung und Deinen angestrebten Zielstellungen ab. Bei der Vielzahl von möglichen Kapitalanlageprodukten am Markt, gibt es deshalb keine pauschale Lösung.

Komm doch einfach mit Deinem Anliegen und Deinen Vorstellungen vorbei. Wir helfen Dir gern dabei und geben Dir benötigte Empfehlungen für eine gut durchdachte Entscheidung.

Kfz-Versicherung

Autokäufer – aufgepasst! Versichere Dich nicht zu teuer!

Die Grundleistungen aller Kfz-Versicherungen sind gleich.

Trotzdem ist vor dem ersten Abschluss und dann alle zwei Jahre wieder ein Vergleich ratsam,

  • weil sich die Tarifstrukturen jährlich ändern.
  • weil sich die Einstufungen in die Schadensfreiheitsklassen und damit die Rabatte deutlich unterscheiden.
  • weil es Beitragsunterschiede von bis zu 500% gibt!

Ob für Dich eine zusätzliche Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ratsam ist, sollten wir im Gespräch klären.

 

 

Krankenzusatzversicherung

Bleibst Du gesund – oder versicherst Du Dich gut

Auch für gesetzlich Versicherte können sich private Zusatzversicherungen bezahlt machen:

Private Krankenzusatzversicherungen
können Mehrkosten auffangen für Zahnersatz, Privatarztbehandlung oder alternative Heilmethoden...

Eine private Krankenhaustagegeldversicherung
kann Dich vom jetzt gültigen Selbstbehalt entlasten...

Eine private Krankentagegeldversicherung
schützt Dich unabhängig von einem Krankenhausaufenthalt bei Verdienstausfall oder krankheitsbedingten Mehrkosten, z.B. für teure Spezialdiät...

Auch hier gibt es keine Einheitslösung für Alle – wir zeigen Dir die Unterschiede.

Private Altersvorsorge

Ob Riester- oder Rürup-Rente, ob Lebens- oder Rentenversicherung, ob Fondssparplan oder Tagesgeld-Konto…Es gibt viele Möglichkeiten. Zu viele für diesen Moment.

Laß Dich in Ruhe über Chancen, Risiken, Vor- und Nachteile unterschiedlichster Wege der Altersvorsorge informieren.

Wann wäre es Dir recht?

 

 

Rechtsschutz

Empfehlenswert ist eine Rechtsschutzversicherung für jeden Autofahrer. Alle anderen Bereiche fallen eher unter Luxusabsicherungen und sind realistisch betrachtet für die wenigsten Privatpersonen notwendig. Unterstützung im Arbeitsrecht bekommt man in der Regel auch von Gewerkschaften, im Mietrecht bei jedem Mietverein.

Wer jedoch trotzdem nicht die finanziellen Risiken für Anwalts- und Prozesskosten tragen möchte, bekommt natürlich auch hier die bestmögliche Lösung aufgezeigt.

Unfallversicherung

Würdest Du einen Unfall finanziell verkraften?

70% aller Unfälle passieren im Haushalt und in der Freizeit – beim Sport, im Straßenverkehr, bei Hobbyaktivitäten – also außerhalb der Gültigkeit einer gesetzlichen Unfallversicherung, die nur im Berufsumfeld eintritt.

Für die oft kostspieligen Folgen der Unfallverletzungen tritt nur eine private Unfallversicherung ein.

Die Leistung besteht im Wesentlichen aus der Zahlung einer einmaligen Summe, abhängig von der Invaliditätsgrundsumme, der Gliedertaxe und der vereinbarten Progression. (Das Fachchinesische sollten wir im Gespräch klären.)

Weitere Leistungen sind eine Frage des Preise und der Notwendigkeit.

Beachte aber einige Faustregeln...


Faustregeln in der Unfallversicherung

Invaliditätsgrundsumme sollte ca. Deinem 6-fachen Jahresnettoeinkommen entsprechen
...damit im Notfall genügend Kapital für die Bewältigung langfristiger Folgewirkungen vorhanden ist, mindestens aber 100.000,- betragen. Bei Vollinvalidität sollten Dir mindestens 225.000,-  zustehen.

Progression nicht über 350%...
...weil sonst das Verhältnis zwischen Kosten und bedarfsgerechten Leistungen zu Deinem Nachteil „umkippt“.

Unverzichtbare Standards:
Bergungskosten, kosmetische Operationen, verbesserte Gliedertaxe.

Gesetzlich Krankenversicherte:
Krankenhaustagegeld vereinbaren, um den jetzt gültigen Selbstbehalt aufzufangen.